Als Rentner in Norwegen leben
Wenn man vorhat im Rentenalter nach Norwegen zu ziehen, so gibt es auch da einige Dinge die man bedenken muss.
- Rente - die gesetzlichen Bestimmungen
- Mindestrente
- Arbeiten
- Aufenthaltsgenehmigung
- Ehepartner und Familie
- Wohneigentum
Rente - die gesetzlichen Bestimmungen
Wenn man ohne Beschäftigung seinen Wohnsitz in Norwegen einrichten möchte, muss man über ein regelmäßiges Einkommen (z.B. Rente
aus dem Heimatland) verfügen. Dieses muss allerdings mindestens der norwegischen Mindestrente entsprechen. Zusätzlich muß man in
seinem Heimatland eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, die dem norwegischen Ansprüchen entspricht.
Den Rentennachweis und die Bestätigung der Krankenversicherung ist alles was man als Rentner braucht um eine Aufenthaltsgenehmigung
zu beantragen. Diese wird in erster Instanz für 5 Jahre erteilt und kann nach ablauf jeweils um 5 Jahre verlängert werden, unter der
Vorraussetzung das man nach wie vor die Vorgaben der Mindestrente und Krankenversicherung erfüllt.
Als Rentner in Norwegen erhält man eine Personennummer und ist somit vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft. Jedoch hat man keinen
Anspruch auf die norwegischen Sozialleistungen was Rente oder Krankenversicherung angeht. Alle medizinischen Dienstleistungen und
Behandlungen müssen mit der Krankenversicherung im Heimatland abgerechnet werden.
Für alle EU Bürger ist die Regelung so, dass man seine erarbeiteten Rentenjahre jeweils von dem Land bekommt, in dem man sie erarbeitet hat.
Wenn man zum Beispiel 10 Jahre in Deutschland gearbeitet hat und dann nach Norwegen auswandert und dort bleibt, bekommt man
seine Rente vom norwegischen Staat und die 10 in Deutschland erarbeiteten Jahre bekommt man vom deutschen Staat gezahlt.
Wenn man aus einem anderen Land nach Norwegen einwandert, muss man mindestens
drei Jahre in Norwegen arbeiten um einen Rentenanspruch zu haben.
Alle Ausführungen auf dieser Seite beziehen sich auf Rentner aus EU Ländern.
Mindestrente
Die Mindestrente in Norwegen setzt sich aus der grunnpensjon in høhe von aktuell 5058 nok und dem sogenannten særtillegg
von 4013 nok zusammen, macht also im Monat 9071. (stand 2006)
Das ist der Betrag den man mindestens als Rente monatlich bekommen muss um sich als Rentner in Norwegen niederzulassen.
Im Detail findet man die Berechnungen der Alderspensjon hier
NAV
zusammen.
Wenn die Rente aus dem Heimatland weniger ist wie die norwegische Mindestrente, so kann man diese Rentenlücke unter umständen mit einer
Privaten Rentenversicherung abdecken. Den norwegischen Behörden ist es letztendlich egal von wo die Rente kommt sondern eben nur das
man einen regelmässigen Geldeingang hat der eben den Ansprüchen der norwegischen Mindestrente entspricht.
Arbeiten
In Norwegen ist es gesetzlich erlaubt auch wenn man Rente bezieht diese durch einen Teilzeitjob aufzubessern. Auch Rentner aus dem
Ausland haben theoretisch diese Möglichkeit, es sei denn die Behörden im Heimatland untersagen eine solche Beschäftigung.
Wer zum Beispiel mit einer Erwerbsminderungsrente nach Norwegen ziehen will und die ausdrückliche Genehmigung der Behörden hat, dass
man zu einem gewissen Prozentsatz arbeiten darf, muss diese Erlaubnis beim beantragen der Aufenthaltsgenehmigung mit einreichen.
Hat man nur eine so kleine Rente das man ausschliesslich durch eine Tätigkeit den Betrag der Mindestrente erreicht, muss man schon
beim Beantragen der Aufenthaltsgenehmigung einen Arbeitsvertrag und eine Übersicht der zu erwartenden Einkünfte beifügen.
Wenn man auf dieser Basis nach Norge kommt braucht man eine deutsche Krankenversicherung. Das ist von UDI Seite unabdingbar. Allerdings
wenn man einen Job hast, auch wenn es nur eine geringfügige Beschäftigung ist, ist man in Norwegen steuerpflichtig und wirt automatisch
Mitglied im norwegischen Folketryggd. Die Private Krankenversicherung im Heimatland braucht man dann eigentlich nur so lange bis man
die Aufenthaltsgenehmigung in der Tasche hat, danach kannt man eigentlich alles über den folketryggd abwickeln und hat die gleichen
Möglichkeiten und Rechte wie alle anderen Bürger Norwegens.
Kurioserweise braucht man diese private Deutsche Krankenversicherung dann also eigentlich gar nicht mehr, jedoch wenn man nach 5 Jahren die
Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beantragt eben doch wieder!
Aufenthaltsgenehmigung
Den Rentennachweis und die Bestätigung der Krankenversicherung ist in der Regel alles was man als Rentner braucht um eine Aufenthaltsgenehmigung
zu beantragen. Diese wird in erster Instanz für 5 Jahre erteilt und kann nach ablauf jeweils um 5 Jahre verlängert werden, unter der
Vorraussetzung das man nach wie vor die Vorgaben der Mindestrente und Krankenversicherung erfüllt.
In dem Fall, dass man weniger wie die Mindestrente bezieht und diverse andere Faktoren wie Familienangehørige, Wohneigentum oder Arbeit mit
in die Berechnung mit einfliessen müssen all diese Dinge gut dokumentiert sein und beim UDI eingereicht werden wo dann in einer
Einzelfallprüfnung entschieden wird ob eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann.
Ehepartner und Familie
Im Fall das ein Ehepaar nach Norwegen zieht und halt einer der Partner unter dem mindestrentensatz liegt, so kann das durchaus dadurch kompensiert werden wenn der andere Partner genug Rente bezieht.
Wenn also einer der Ehepartner genug Rente bekommt um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, so hat der Partner dann auch die møglichkeit die Aufenthaltsgenhemigung zu bekommen.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird für 5 Jahre erteilt. Sollte sich innerhalb dieser Zeit was ändern (z.B. das einer der Partner stirbt) kann es sein das das UDI dann keine neue Aufenthaltsgenhemigung erteilt.
Wenn man noch weitere Familienangehörige in Norwegen hat, z.B Kinder und gemeinsam mit diesem in einem Haushalt wohnt, so kann sowas ebenfalls
in bei der Entscheidung mit in die Waagschale fallen so das es auch möglich ist das man auch wenn man weniger wie die Mindestrente bezieht eine
Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen bekommen kann. Das jedoch sind dann immer Einzelfallentscheidungen, wo die Sachbearbeiter vom UDI alle Fakten
prüfen und es keine garantie gibt des die Aufenthaltsgenehmigung bewilligt wird.
Wohneigentum in Norwegen
Wenn man schon bevor man ins Rentenalter kommt sich ein Haus in Norwegen kauft, so kann auch dieser Alterssitz ein entscheidender Punkt sein
wenn es um die Aufenthaltsgenehmigung geht. Vorrausgesetzt das Haus ist bezahlt und man es handelt sich da um ein Objekt was nicht ausdrücklich als
Freizeitobjekt ausgewiesen ist und nicht ganzjährig bewohnt sein darf. Wenn man so eine Imobilie besitzt und dadurch in Norwegen keine kosten
für Miete aufbringen muss, kann auch das eine möglichkeit sein eine Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen zu bekommen, obwohl man weniger wie die
Mindestrente bezieht. Auch hier gilt jedoch das die Sachbearbeiter die Fakten prüfen und dann von Fall zu Fall entscheiden.


